Wie errechnet sich der jeweilige Pflegegrad?
Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt anhand eines Punktesystems. Dazu werden in den sechs Bereichen
- Mobilität (1),
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten (2),
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3),
- Selbstversorgung (4),
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen (5),
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (6),
die jeweils mehrere Einzelkriterien enthalten (zum Beispiel: Essen oder Trinken), für jedes erhobene Kriterium Punkte vergeben. Die Zahl der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder die Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.
Die innerhalb eines Bereiches für die verschiedenen Kriterien vergebenen Punkte werden zusammengezählt und gewichtet.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte oder die Ausnahme s.u.).
Einzige Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3, die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, können Pflegegrad 5 erhalten, auch wenn sie die dafür notwendige Mindestzahl von 90 Punkten bei der Begutachtung nicht erreicht haben.
Denn entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein.
- Beispielsweise der Bereich „Selbstversorgung“ mit 40 Prozent oder der Bereich „Mobilität“ mit 10 Prozent.
Die Gewichtung bewirkt, dass die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten von Personen mit körperlichen Defiziten einerseits und kognitiven oder psychischen Defiziten andererseits sachgerecht und angemessen bei der Bildung des Gesamtpunktwertes berücksichtigt werden. Aus dem Gesamtpunktwert wird das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit bestimmt und der Pflegegrad abgeleitet.
alternativ - Eine Besonderheit besteht darin, dass entweder der Bereich 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) oder der Bereich 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) in die Berechnung des Gesamtpunktwertes eingeht. Gewertet wird der Bereich mit den höheren Punkten.
(Beispiele a
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte oder die Ausnahme s.u.). -->k.)
Hilfen, Rechner[]
Wer an einer Demenz erkrankt ist, hat seit der letzten Gesetzesreform wesentlich früher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wie groß der Unterstützungsbedarf ist und welcher Pflegegrad daraus resultiert, wird durch eine Begutachtung festgestellt. Für die Vorbereitung auf diese Pflegebegutachtung können Menschen mit Demenz bzw. ihre Angehörigen jetzt einen der folgenden neuen Selbsteinschätzungsbögen verwenden:[]
- Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads geben u.a
- bei Sozialverband VDK | Infobroschüre mit Pflegegradrechner, anhand dessen der voraussichtliche Pflegegrad ermittelt werden kann.
alt — neu[]
alt: die 3 Pflegestufen - Pflegebedürftigkeit wird neu definiert Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5
So in Zukunft
Pflegestufe 0 wird zu Pflegegrad 1
Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 3
und
Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 4
und
Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 plus eingeschränkte Alltagskompetenz wird zu Pflegegrad 5
und
die bisherigen
Härtefälle werden zu Pflegegrad 5
- Pflegegeld bzw. (Sachleistg.) Pflegegrad 1 - 0 - 125 Pflegegrad 2
316 689 Pflegegrad 3
545 1.298 Pflegegrad 4
728 1.612 Pflegegrad 5 901 1.995
Achtung:
Der Begriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) steht für ein neues System der Begutachtung der pflegebedürftigen Menschen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK).
Literatur[]
- Sabine Hindrichs, Ulrich Rommel: Begutachtung to go. vincentz, Hannover, 2019. (Verlagsseite) ISBN: 9783748603214 ISBN